Was tun bei Kontaminationen?



Anweisung zum Verhalten bei Kontaminationen und Strahlenunfällen



  1. Ruhe bewahren!

Mit kontaminierten Händen nichts mehr berühren (Verschleppung von Aktivität vermeiden)! Ein erhöhter
α-Wert kann auf natürliche Aktivität hindeuten, erhöhte β-Werte sind immer zivilisatorisch.



  1. Bei jeder Kontamination den Strahlenschutz kontaktieren!

Eine Person des Strahlenschutzes (siehe Anlage II) zur Unterstützung anrufen (lassen). Je nach Uhrzeit kann es sein, dass nur noch ein Stellvertretender Strahlenschutzbeauftragter (SSB) im Haus ist (siehe Anhang II). Außerhalb der normalen Öffnungszeiten ist immer ein (stellv.) SSB über die Rufbereitschaftsnummer erreichbar (0171 277 9040).
Mit den weiteren Schritten kann auch schon ohne den Strahlenschutz begonnen werden.



  1. Dekontaminieren: Waschen!

Für Kontaminationen im Kontrollbereich befindet sich ein Waschbecken in der Schleuse (oder in den Labors). Für Kontaminationen im Eingangsbereich des Hauses ist im Labor 00 126 das nächste Waschbecken zur Dekontamination.
Haut wird nur an den kontaminierten Stellen mit lauwarmem, fließendem Wasser und erst nach dem 3. Waschgang mit Waschlotion dekontaminiert. Die Haut nicht schädigen! Nicht länger als ca. 2 Minuten waschen, um die Haut nicht unnötig zu belasten.
Schuhe können unter fließendem Wasser mit der vorhandenen Bürste geputzt werden.



  1. Dekontaminationserfolg feststellen!

Regelmäßig am HFK oder mit einem Kontaminationsmonitor nachmessen (lassen), ob sich die Kontamination verringert hat.



  1. Weiteres Vorgehen mit dem Strahlenschutz besprechen

Je nach Größe der Restkontamination entscheidet der Strahlenschutz über weitere Maßnahmen (Einziehen von Schuhen, weitere Dekontaminationsmittel, Kontakt zum ermächtigten Arzt, etc.).

Bei fest haftenden Kontaminationen der Haut kann z.B. ein Handschuh dafür sorgen, dass die Kontamination mit Hilfe des Schweißes aus der Haut transportiert wird.



  1. Ursache der Kontamination finden und beheben (lassen)

Ist die Kontamination nicht natürlich, muss verhindert werden, dass sich weitere Personen kontaminieren. Das bedeutet, der Gefahrenbereich muss abgrenzt und damit eine Verschleppung der Radioaktivität vermieden werden. Mit der Dekontamination des Gefahrenbereichs sollte möglichst bald begonnen werden.


Merke:Eine verbleibende geringfügige Restkontamination von <10 Bq/cm² (Richtwert) der Haut ist meist weniger schädlich als eine überstrapazierte Haut mit der Gefahr der Inkorporation der Aktivität (die Epidermis erneuert sich, eine Dauerkontamination ist somit unrealistisch).