Sammlung / Entsorgung der radioaktiven Abfälle

 

Anweisung zur Behandlung von radioaktiven Abfällen

 

Bei radioaktiven Reststoffen ist darauf zu achten, dass nach den folgenden Kriterien korrekt und sauber getrennt gesammelt wird. Die Sammelkategorien sind β-kurz (Halbwertszeit: t1/2 < 10 Tage), β-lang
(t1/2 > 10 Tage) und α. Für feste radioaktive Abfälle müssen die vom Strahlenschutz zur Verfügung gestellten Abfallsäcke und -eimer verwendet werden.

Das Isotop Sr-90 muss jeweils getrennt vom übrigen radioaktiven Abfall gesammelt werden. Ebenso werden Kernbrennstoffe separiert von den weiteren radioaktiven Reststoffen gesammelt. Der Strahlenschutz kann darüber hinaus Sonderregelungen für die Sammlung von Reststoffen treffen, z.B. bei sehr kurzlebigen Nukliden mit dem Ziel der Freigabe nach Plausibilität.

Es ist darauf zu achten, dass Strahlenzeichen vor der Verbringung in Abfallsäcke unkenntlich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für freigabefähige (schwach radioaktive oder kurzlebige) Reststoffe. Strahlenzeichen die nicht unkenntlich gemacht werden können, können getrennt beim Strahlenschutz abgegeben werden.

Der Inhalt muss nach bestem Wissen beschrieben werden, dafür stellt der Strahlenschutz Abfallkarten zur Verfügung. Ist dies erfolgt und der Abfallsack mit Kabelbindern verschlossen, kann der Strahlenschutz zur Abholung informiert werden.



 

Abfallart Kategorie Entsorgungsweg, Hinweise
fest, brennbar β-kurz

Sammlung in den zur Verfügung gestellten Abfalleimern. Spitze und scharfe Gegenstände (Pipettenspitzen, Skalpelle, etc.) werden entsprechend der Kategorien für feste brennbare Abfälle in PE-Flaschen gesammelt. Nach der Füllung werden die geschlossenen PE-Flaschen (nicht ausleeren!) in die entsprechenden Abfalleimer überführt.

Abfälle müssen doppelt in Abfallsäcken verpackt sein. Dazu vor dem Sammeln von Abfällen zwei Säcke im Abfalleimer ineinander stülpen.

β-lang
α
Glas β-kurz β-kurz bitte getrennt sammeln! Hier wird versucht eine Freigabe zu erwirken.
Kleine Glasabfälle (insbesondere spitze Gegenstände) werden in PE-Weithalsflaschen gesammelt. Bei größeren Glasabfällen wird eine individuelle Lösung mit dem Strahlenschutz besprochen.
Bitte werfen Sie Glasgefäße nach Gebrauch nicht in den Abfall, versuchen Sie sie zu spülen. Sie können in den meisten Fällen wiederverwendet werden. Prüfen Sie auch, ob es Alternativen zur Verwendung von Glas gibt.
β-lang
α
Flüssige Abfälle,
wässrig
β-kurz Entsorgung über Ausgüsse „schwach radioaktive Abwässer“. Es darf kein langlebiges Mutternuklid enthalten sein!
β-lang
Aktivität < 500 Bq/l: Entsorgung über Ausgüsse für schwach radioaktive Abwässer.
> 500 Bq/l: Nach Möglichkeit verfestigen (ausfällen, eindampfen, etc.)
und dem Strahlenschutz übergeben.
α
Aktivität < 5 Bq/l: Entsorgung über Ausgüsse für schwach radioaktive Abwässer.
> 5 Bq/l: Nach Möglichkeit verfestigen (ausfällen, eindampfen, etc.)
und dem Strahlenschutz übergeben.
Flüssige Abfälle,
organisch
β-kurz Sammlung in 5 Liter-Kanistern, die vom Strahlenschutz bereitgestellt werden. Es darf kein langlebiges Mutternuklid enthalten sein!
β-lang Sammlung in 5 Liter-Kanistern, die vom Strahlenschutz bereitgestellt werden. Nach schwacher und starker Aktivität getrennt sammeln.
α Sammlung in 5 Liter-Kanistern, die vom Strahlenschutz bereitgestellt werden.
fest, nicht brennbar β-kurz

Sammlung erfolgt getrennt von allen anderen Abfällen und getrennt nach der jeweiligen Kategorie. Eine Rücksprache mit dem Strahlenschutz ist erforderlich. In β-kurz Abfällen darf kein langlebiges Mutternuklid enthalten sein!

Aluminium gilt als besonderer nicht brennbarer Abfall und muss separat vom sonstigen nicht brennbaren Abfall gesammelt werden.

β-lang
α